Aus dem Sunnige Hof

Solidarität hat viele Gesichter

Vier spannende Ideen für die Weiterentwicklung des Solidaritätsfonds der Siedlungsgenossenschaft.

Letzten Mai haben wir im «DasHeft» über den Solidaritätsfonds berichtet. Seither ist es – vordergründig – still um die Überarbeitung des Solidaritätsfonds- und Zweckerhaltungsreglements geworden. Hinter den Kulissen hat sich jedoch vieles getan.

Nach dem Workshop und der genossenschaftsinternen Umfrage im Januar 2025 hat die Sunnige Hof Geschäftsstelle die Zeit genutzt, um eine detaillierte Auswertung der Ergebnisse vorzunehmen. Eine Vielzahl von Vorschlägen für die Zweckerweiterung des Fonds wurde diskutiert und die Vor- und Nachteile wurden bewertet. Der Verwaltungsrat hat im Anschluss vier Massnahmen zur Weiterbearbeitung freigegeben. Diese wurden in einem weiteren Genossenschafter*innen-Workshop im Januar 2026 vertieft diskutiert:

Unterstützung in Notsituationen

Jede*r kann in eine unvorhergesehene Notsituation kommen: sei es durch einen unverhofften Todesfall in der Kernfamilie (Partner*in), durch einen schweren
Unfall oder eine Krankheit mit entsprechender Kostenfolge respektive Invalidität oder durch einen unverschuldeten Jobverlust (z.B. bei einer Insolvenz des Arbeitgebers). All diesen Ereignissen gemein ist, dass sie plötzlich auftreten und sich sofort auf die Brieftasche der Betroffenen auswirken. Auch wenn es für all diese Fälle staatliche Unterstützung gibt, so ist es doch schwierig, kurzfristige und unkomplizierte Hilfe zu bekommen. Diese Funktion könnte der Solidaritätsfonds
künftig übernehmen. Eine solche unbürokratische Soforthilfe würde in vielen Situationen Druck aus dem System nehmen.

Finanzierung einer Sozialberatungsstelle

Eine niederschwellig verfügbare Beratungsstelle könnte von allen Mieter*innen gratis konsultiert werden. Angeboten würden beispielsweise Beratungsleistungen
in finanziellen Notsituationen (Stichwort Schuldenberatung) oder Hilfestellung bei zwischenmenschlichen Problemen im Zusammenhang mit Wohnthemen. Im Zentrum dieser Arbeit stünde die soziale Begleitung in den Siedlungen – etwa durch eine*n Siedlungsarbeiter*in vor Ort oder durch eine zentrale Anlaufstelle
mit einem*r ausgebildeten Sozialarbeiter*in.

Entlastung beim Mehrzins für über 70-jährige Mieter*innen in engen finanziellen Verhältnissen

Angenommen, eine 90-jährige Witwe wohnt seit dem Tod ihres Mannes in einer unterbelegten Wohnung. Aufgrund ihres hohen Alters und beginnender Demenz ist sie nicht mehr in der Lage, in eine kleinere Wohnung umzuziehen. Gleichzeitig hat sie aber aufgrund ihrer tiefen Altersrente Mühe, den geschuldeten Mehrzins von 10 Prozent zu bezahlen. Diese Witwe wäre ein klassischer Fall für die angedachte Entlastungsmassnahme. In diesem Fall würde der Solidaritätsfonds nicht zusätzlich belastet, aber es entgehen ihm Einnahmen aus entsprechenden Mehrzinsen.

Mehreinnahmen durch freiwillige Spenden

Im bisherigen Reglement sind Spenden von Genossenschafter*innen oder Dritten nicht vorgesehen. Solche freiwilligen Beiträge vorzusehen, ist aber mit geringem
Aufwand verbunden. Deshalb sollte die Möglichkeit geschaffen werden, dass Spenden jederzeit entgegengenommen werden können. Ziel ist, an der Generalversammlung vom 1. Juni 2026 über allfällige Änderungen im Solidaritätsfonds- & Zweckerhaltungsreglement abzustimmen.

Vergabekriterien transparent machen

Auch wenn der Verwendungszweck im Zentrum der Überarbeitung des Solidaritätsfonds steht, geht es um viel mehr als nur um die Mittelverteilung. Die Umfrage
und der Workshop haben gezeigt, dass die konkreten Vergabekriterien von vielen Genossenschafter*innen als nicht klar und nicht nachvollziehbar empfunden werden. Hier hat der Sunnige Hof Nachholbedarf.

Auf der Website findet sich derzeit lediglich ein PDF des Solidaritätsfonds- & Zweckerhaltungsreglements mit dem Hinweis, dass sich die Anspruchsberechtigung nach den jeweils aktuellen Richtlinien für die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums, plus ein Zuschlag von 20 Prozent, richtet. Diese Angabe ist vielen Genossenschafter*innen zu abstrakt oder auch zu einschränkend. Aus diesem Grund macht sich die Geschäftsstelle darüber Gedanken, wie sie die Vergaberichtlinien künftig nachvollziehbarer kommunizieren kann. Ebenfalls zur Diskussion steht der einfachere Zugang zu den Mitteln im Fonds respektive die Herabsetzung der Hürden für die Bezugsberechtigung der Gelder.

Keine Änderungen bei der Finanzierung

Keinen Handlungsbedarf sieht die Genossenschaft derweil bei der gegenwärtigen Ausgestaltung der Einnahmen. Eine Mehrheit der involvierten Genossenschafter*innen hat sich für die aktuelle Finanzierung über Mehrzinsen ausgesprochen. Daran soll sich auch in Zukunft nichts ändern. Die Idee, die Mehrzinsen vorübergehend auszusetzen, wenn der Fonds genug Geld hat, ist nicht umsetzbar, weil dafür alle betroffenen Mietverträge angepasst werden müssten.

Und was ist mit der Idee des Biodiversitätsfrankens?

Im Vorfeld des Genossenschafter*innen-Workshops im Januar 2025 reichten die Mitglieder Arnd und Anne Brandl ein Konzept ein, das aufzeigt, wie eine Massnahme zur Förderung der Biodiversität in den Siedlungen über den Solidaritätsfonds finanziert werden könnte. Das Vorhaben entspricht einem zentralen Anliegen der
Sunnige Hof Strategie 2024–2028 und stiess daher sowohl beim Verwaltungsrat als auch bei der Geschäftsstelle auf Interesse. Sowohl im Workshop als auch in
der anschliessenden Umfrage wurde das Konzept als vertiefungswürdig eingeschätzt. Da es jedoch nicht unmittelbar dem Solidaritätsgedanken entspricht, wird das Projekt nun ausserhalb des Solidaritätsfonds weiterverfolgt.

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