Hier auf der Website unter der Rubrik Freie Wohnungen und auf Homegate. Blindbewerbungen können wir nicht berücksichtigen. Wir führen keine Wartelisten.

Wenn Sie einen unbefristeten Mietvertrag abschliessen, werden Sie automatisch Genossenschaftsmitglied und zeichnen entsprechendes Anteilscheinkapital. Das Kapital richtet sich nach Wohnungsgrösse.

Genossenschafter*innen, Personen, die bereits in der Genossenschaft wohnhaft sind sowie aktive oder ehemalige Mitarbeitende oder Mitglieder des Verwaltungsrats können freiwillige Anteile zeichnen. Ebenfalls können deren Kinder und Lebenspartner freiwilliges Anteilscheinkapital zeichnen. Vorbehalten bleiben die Bedingungen in Art. 7 der Genossenschaftsstatuten.

Die Abteilung «DieVermietung» orientiert sich bei der Vergabe von frei werdenden Wohnungen nach unten stehender Reihenfolge. In Einzelfällen kann «DieVermietung» nach Rücksprache mit der Geschäftsleitung Ausnahmen bewilligen.

1) Interne Umsiedlungen infolge
a) anstehenden Bauvorhabens
b) Unterbelegung
c) Umsiedlungsgesuch von Mitgliedern aus gesundheitlichen/familiären Gründen

2) Freiwillige Genossenschafterinnen und Genossenschafter

3) Genossenschafterinnen und Genossenschafter der Baugenossenschaft des Kaufmännischen Verbandes Zürich

4) Stadt Zürich – Soziale Einrichtungen und Betriebe gemäss Vereinbarung

5) Externe Mieterinnen und Mieter

Bei einem Zinssatz von 1.25% und ohne Gebühren können alle Genossenschafterinnen und Genossenschafter, aktiven und pensionierten Mitarbeitenden, Familienangehörige (Partner, Eltern, Kinder) sowie Personen, die mit einem Mitglied im gleichen Haushalt leben, ein Konto eröffnen. Alle Formulare sind hier zu finden. Für Fragen wenden Sie sich an Nicole Seiler, E-Mail finanzen@sunnigehof.ch oder Telefon 044 317 20 20.

Ja. Sie müssen in der Kündigung angeben, dass Sie freiwillige*r Genossenschafter*in bleiben möchten.

Erlaubt ist die Haltung von zwei Wohnungskatzen. Das Halten eines Hundes ist grundsätzlich erlaubt, sofern die ausgewählte Rasse nicht auf der Liste der verbotenen Hunde des Veterinäramtes des Kantons Zürich aufgeführt ist. Es bedarf jedoch immer einer vorgängigen schriftlichen Bewilligung der Geschäftsstelle mit Abschluss einer Vereinbarung. Das Nicht-Abschliessen oder Nicht-Einhalten der Vereinbarung führt zum Ausschluss aus der Genossenschaft und zur Kündigung des Mietobjektes. Die Haltung von Papageien und Reptilien ist verboten.

📄 Tipp: Bitte prüfen Sie im Vorfeld unser Merkblatt «Was ist ein  Notfall?»

Im Notfall – während der Bürozeiten

Bitte wenden Sie sich bei dringenden Fällen direkt telefonisch an die Geschäftsstelle:
📞 044 317 20 20

Nicht dringliche Anliegen können Sie auch via
Sunnige Hof App
Online-Reparaturmeldung
– oder schriftlich einreichen.

Ausserhalb der Bürozeiten

Im Notfall wählen Sie ebenfalls die Nummer 044 317 20 20. Ihr Anruf wird automatisch an den Pikettdienst weitergeleitet, der von der Securitas betreut wird.

Die Securitas triagiert den Fall:
– an die zuständige Pikettperson beim Sunnige Hof
– und/oder an eine externe Stelle wie die Feuerwehr.

Wichtig bei einem Anruf ausserhalb der Bürozeiten:

Geben Sie unbedingt folgende Informationen an:
– Ihren vollständigen Namen
– Ihre Wohnungsnummer
– Ihre Telefonnummer für einen Rückruf

So kann rasch und gezielt Hilfe organisiert werden.

 

Sie können bequem online über die Sunnige Hof App oder die Website eine Reparaturmeldung aufgeben oder die Meldung schriftlich ausfüllen und in den Hausmeisterbriefkasten werfen.  Wir bitten Sie, keine telefonischen Reparaturmeldungen an die Geschäftsstelle aufzugeben.

Die Hausmeister erreichen Sie telefonisch während ihren Präsenzzeiten. Die Zeiten finden Sie in den Schaukästen der Siedlung. Ist in Ihrer Wohnung etwas kaputt, teilen Sie uns das bitte über die Sunnige Hof App, das Onlineformular auf der Website oder schriftlich mittels Reparaturmeldung mit. Im Notfall erreichen Sie uns rund um die Uhr über den Pikettdienst unter unserer Hauptnummer:

T. 044 317 20 20

Bitte beachten Sie vor einem Telefonanruf das Merkblatt «Was ist ein Notfall».

 

Wir führen für die Vermietung unserer Parkplätze eine Warteliste. Massgebend bei der Vergabe ist die Dauer, wie lange jemand auf der Warteliste ist.

Die Besucherparkplätze sind ausschliesslich für die Besucher*innen der Genossenschaft Sunnige Hof reserviert. Wie die Regelung für Besucher*innen genau aussieht, wer die Besucherparkplätze nicht benutzen darf und was die Ausnahme bildet, finden Sie in unserer Information für Besucherparkplätze als PDF.

Eine Untermiete ist max. 1 Jahr gestattet. Vor einer Untermiete ist dies schriftlich dem Sunnige Hof mitzuteilen. Der/die Hauptmieter/in hat Wohnsitzpflicht und darf die Wohnung nicht dauerhaft untervermieten. Für die Mieterpflichten und die Mietzinszahlungen ist während der Untervermietung der/die Hauptmieter/in weiterhin haftbar.

Die Kündigungsfrist ist jeweils 3 Monate auf Monatsende, ausser auf den 31. Dezember. Bei vorzeitiger Kündigung ist ein/e Nachmieter/in zu stellen. Dieser/e Nachmieter/-in muss die Reglemente der Genossenschaft erfüllen.

Nein. Wenn Sie doch Sachen übernehmen, sind Sie zukünftig dafür verantwortlich. Das heisst sowohl für den Rückbau als auch für sämtliche Kosten.

Jede bauliche Veränderung bedarf der Zustimmung der Genossenschaft. Bei Auszug muss die Wohnung in den Originalzustand zurückversetzt werden. Dies gilt auch für Farbanstriche.

Der Sunnige Hof bietet mit den Siedlungskommissionen Albisrieden, Schwamendingen, Wehntalerstrasse, Morgenrain und Silbergrueb eine Möglichkeit, sich soziokulturell zu engagieren. Auf genossenschaftspolitischer Ebene bietet der Mitwirkungsprozess eine weitere Möglichkeit. Weitere Informationen finden Sie hier.

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