23. Januar 2023

Mitwirkungsreglement verlängert bis 31.12.2024

Der Verwaltungsrat hat Ende Dezember 2022 in Absprache mit den Siedlungsdelegierten entschieden, das bestehende Mitwirkungsreglement befristet bis zum 31.12.2024 in Kraft zu belassen; dies, nachdem in einigen Punkten kein Konsens erreicht werden konnte. Beide Seiten sind sich jedoch einig, dass sich das bestehende Reglement bisher bewährt hat. Weiter hat der Verwaltungsrat einen separaten Anhang «Entschädigung zum Mitwirkungsreglement» bewilligt und per 1.1.2023 in Kraft gesetzt. Das Dokument ist hier abrufbar.

 

Im Verlaufe von 2024 wird sich die aus Vertretern der Siedlungsdelegierten, Geschäftsstelle und des Verwaltungsrats zusammengesetzte Arbeitsgruppe treffen, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen und das Mitwirkungsreglement zu überprüfen.

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